Luxussteuer für das Passivhaus

Vor einer Weile hatten wir unseren Grundsteuerbescheid erhalten. Darin wird uns dargelegt, dass man unser Haus leider nicht nach dem Einheitswertverfahren besteuern könne, weil wir ja ein “höherwertiges Haus” ohne Gasanschluss haben. Als Begründung wurde uns genannt, dass ein Passivhaus pauschal erheblich vom Standard von 1964(!) abweiche (wie im Prinzip jedes neugebaute Haus, egal welchem Energiestandard es genügt). Für uns (genauso wie für unsere Nachbarn, die auch in einem neugebauten Passivhaus wohnen) treffe daher das Sachwertverfahren zu, bei dem wir im Wesentlichen für alle Ausstattungsmerkmale, die 1964 nicht Standard waren, einen Aufschlag zahlen müssen.

Da unsere Staatsministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, Frau Margit Conrad, momentan den Bau von Passivhäusern fördern möchte, wollten wir das so nicht recht glauben und haben uns schriftlich an das Ministerium gewendet. Da wurde uns zwar versichert, dass man die Sache “pragmatisch” handhaben wolle, aber letztendlich hat sich für uns nichts Positives ergeben: wir zahlen jetzt höhere Steuern, weil wir in einem Passivhaus wohnen.

Nach Auskunft des Finanzamts Kaiserslautern führt bei uns allein die Tatsache, dass es sich bei unserem Neubau um ein Passivhaus handelt, zu einer höheren Besteuerung. Wäre das Haus weniger energieeffizient gebaut und würde beispielsweise mit einer Gastherme beheizt, so griffe das Standardverfahren. Wir finden das widersinnig. Warum begründet sich die erhöhte Steuer im Wesentlichen durch die höhere Dämmung und das Fehlen einer Gastherme? Reden nicht alle von der Reduktion des CO2-Ausstoßes und davon, dass man hier Anreize schaffen sollte?

4 Kommentare zu „Luxussteuer für das Passivhaus“

  1. [...] einen aus meiner Sicht unglaublichen Schildbürgerstreich wird bei Unser neues Haus berichtet. Die Erhebung einer höheren Grundsteuer auf Passivhäuser trägt jedenfalls nicht dazu bei, die [...]

  2. So unlogisch das auch klingt, ich fürchte das Finanzamt hat Recht. Ihr müßt ja nicht mehr zahlen, sondern der alte 1964-Standard weniger …
    Aber vielleicht könntet ihr ja dem Finanzamt sagen, daß es es sich um einen so einfachen Standard handelt, daß nichtmal ein vernünftige Heizung eingebaut wurde. Quasi wie im 19. Jhd.
    ;-)

  3. Lars sagt:

    Um wieviel % ist die Besteuerung höher?
    Lars

  4. Chris sagt:

    Grundsteuer: kein Sachwertverfahren für Passivhäuser!!!!!!!
    http://www.diearchitekten.org/bot_news_newsidx-1097.html

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